Kommunionspender/innen

Zur Mitwirkung bei der Darbringung der Eucharistie aber sind alle Gläubigen „kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet“. „Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm“. Das „gemeinsame Priestertum der Gläubigen“, das sich vom Amtspriestertum dem Wesen nach unterscheidet, findet vor allem seinen Ausdruck in der „vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern, aber auch in besonderen Diensten. In der Ausübung seiner Aufgabe aber „soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, … nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“.

Diesen Vorgaben entsprechend hat deshalb die Gottesdienstkongregation in der Instruktion „Immensae caritatis“ vom 29.01.1973 auch Laien zur Mithilfe bei der Ausspendung der heiligen Kommunion zugelassen.

Die Ausspendung der heiligen Kommunion ist wesentlicher Bestandteil der Eucharistiefeier und bleibt somit immer engstens mit der Aufgabe des Priesters verbunden. Die Priester sollen sich deshalb bewusst bleiben, dass sie durch die Mithilfe der Kommunionhelfer nicht der Verpflichtung enthoben sind, auch selbst den Gläubigen die heilige Kommunion zu reichen, vor allem den Kranken.

Um KommunionspenderIn zu werden, ist über Vorschlag des Pfarrers eine Ausbildung zu absolvieren. Anschließend wird der/die KommunionspenderIn vom Bischofvikar dazu persönlich beauftragt.

Soll der/die KommunionhelferIn auch den Kranken die Eucharistie bringen, so ist dafür ein eigener Kurs nötig und wiederum beauftragt der Bischofsvikar dazu.

Informationen zu den Ausbildungskursen, die von der jeweiligen Diözese abgehalten werden, gibt es in unserem Pfarrbüro.